Freizeichnungsklauseln
Freizeichnungsklauseln in einem unverbindlichen Angebot können umschrieben werden durch ’solange der Vorrat reicht‘, ‚Druckfehler vorbehalten‘, ‚unverbindlich bieten wir an‘, etc.
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Praxisbeispiele, Rückfragen und Ergänzungen können anderen Lesern helfen, Begriffe und Zusammenhänge schneller einzuordnen.
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