Akkreditiv
Definition

Akkreditiv
Ein Akkreditiv ist ein bankmäßiges Zahlungsversprechen im internationalen Handel. Dabei verpflichtet sich eine Bank im Auftrag eines Käufers, dem Verkäufer einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen, sobald die vereinbarten Dokumente fristgerecht und vollständig vorgelegt werden.
Das Akkreditiv zählt zu den wichtigsten Sicherungsinstrumenten im Außenhandel und reduziert das Risiko für beide Vertragsparteien erheblich.
Grundprinzip eines Akkreditivs
Das Verfahren basiert auf dem Dokumentenprinzip. Die Bank prüft nicht die Ware selbst, sondern ausschließlich die eingereichten Dokumente.
Typische Beteiligte sind:
| Beteiligter | Rolle |
|---|---|
| Importeur | Auftraggeber des Akkreditivs |
| Exporteur | Begünstigter |
| Akkreditivbank | Bank des Importeurs |
| Korrespondenzbank | Bank im Land des Exporteurs |
Ablauf eines Akkreditivgeschäfts
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Kaufvertrag zwischen Exporteur und Importeur
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Importeur beauftragt seine Bank mit der Eröffnung eines Akkreditivs
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Die Bank informiert den Exporteur über das Zahlungsversprechen
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Der Exporteur liefert die Ware und reicht die geforderten Dokumente ein
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Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Zahlung