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Akkreditiv

12. Februar 20261 Minute Lesezeit0 KommentareA

Definition

Akkreditiv
Akkreditiv

Ein Akkreditiv ist ein bankmäßiges Zahlungsversprechen im internationalen Handel. Dabei verpflichtet sich eine Bank im Auftrag eines Käufers, dem Verkäufer einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen, sobald die vereinbarten Dokumente fristgerecht und vollständig vorgelegt werden.

Das Akkreditiv zählt zu den wichtigsten Sicherungsinstrumenten im Außenhandel und reduziert das Risiko für beide Vertragsparteien erheblich.


Grundprinzip eines Akkreditivs

Das Verfahren basiert auf dem Dokumentenprinzip. Die Bank prüft nicht die Ware selbst, sondern ausschließlich die eingereichten Dokumente.

Typische Beteiligte sind:

Beteiligter Rolle
Importeur Auftraggeber des Akkreditivs
Exporteur Begünstigter
Akkreditivbank Bank des Importeurs
Korrespondenzbank Bank im Land des Exporteurs

Ablauf eines Akkreditivgeschäfts

  1. Kaufvertrag zwischen Exporteur und Importeur

  2. Importeur beauftragt seine Bank mit der Eröffnung eines Akkreditivs

  3. Die Bank informiert den Exporteur über das Zahlungsversprechen

  4. Der Exporteur liefert die Ware und reicht die geforderten Dokumente ein

  5. Nach Prüfung der Dokumente erfolgt die Zahlung

Diesen Artikel zitieren

„Akkreditiv“. Wirtschaftslexikon.de, 12.02.2026. https://wirtschaftslexikon.de/akkreditiv-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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