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Arbeitshandschuhe richtig verbuchen in Österreich und Deutschland

Arbeitshandschuhe richtig verbuchen in Österreich und Deutschland

Arbeitshandschuhe zählen im betrieblichen Alltag zu den klassischen Verbrauchs- und Schutzmaterialien. Buchhalterisch stellt sich jedoch regelmäßig die Frage, auf welches Konto diese Aufwendungen gehören – insbesondere im Vergleich zwischen Österreich und Deutschland.

Die korrekte Zuordnung ist wichtig für eine saubere Gewinnermittlung und steuerliche Anerkennung.


Grundsatz Einordnung von Arbeitshandschuhen

Arbeitshandschuhe gelten in der Regel als:

  • Persönliche Schutzausrüstung

  • Arbeitsmittel

  • Betriebsaufwand

Sie sind sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, sofern sie ausschließlich beruflich genutzt werden. Eine private Nutzung ist bei typischen Arbeitsschutzhandschuhen faktisch ausgeschlossen.


Verbuchung in Deutschland

Im deutschen Kontenrahmen (SKR03 / SKR04) werden Arbeitshandschuhe üblicherweise als Aufwand für Arbeitskleidung oder als sonstiger Betriebsbedarf gebucht.

Typische Kontenzuordnung Deutschland

Kontenrahmen Konto Bezeichnung
SKR03 4930 Arbeitskleidung
SKR03 4985 Sonstiger Betriebsbedarf
SKR04 6640 Arbeitskleidung
SKR04 6815 Betriebsbedarf

Je nach Unternehmen kann auch eine Sammelposition „Arbeitsschutz“ verwendet werden.


Verbuchung in Österreich

In Österreich erfolgt die Buchung meist unter:

  • Arbeitskleidung

  • Sicherheitsausrüstung

  • Betriebs- und Geschäftsausstattung (bei langlebigen Anschaffungen)

Typische Konten Österreich

Kontenrahmen Konto Bezeichnung
Standardkontenrahmen 7200 Arbeitskleidung
Standardkontenrahmen 7280 Sonstige betriebliche Aufwendungen
Standardkontenrahmen 4000er Bereich Materialaufwand

Die konkrete Nummer kann je nach verwendeter Buchhaltungssoftware variieren.


Sofortaufwand oder Anlagegut

Arbeitshandschuhe sind in der Regel Verbrauchsmaterial. Sie werden daher sofort als Aufwand gebucht.

Nur wenn es sich um besonders langlebige oder hochwertige Spezialhandschuhe handelt, könnte theoretisch eine Aktivierung als geringwertiges Wirtschaftsgut in Betracht kommen. In der Praxis ist das jedoch selten.


Umsatzsteuerliche Behandlung

  • Vorsteuerabzug ist möglich, sofern das Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt ist

  • Rechnung muss ordnungsgemäß ausgestellt sein

  • Bei Kleinbetragsrechnungen gelten vereinfachte Anforderungen


Besondere Fälle

Weitergabe an Mitarbeiter

Werden Arbeitshandschuhe im Rahmen der Arbeitsschutzpflicht zur Verfügung gestellt, handelt es sich nicht um steuerpflichtigen Arbeitslohn.

Bauunternehmen oder Handwerk

Hier erfolgt die Buchung häufig im Materialaufwand oder unter Arbeitsschutz, je nach interner Kontenstruktur.


Praxisbeispiel

Ein Handwerksbetrieb kauft 50 Paar Arbeitshandschuhe für 250 Euro netto.

Buchung Deutschland SKR03
4930 Arbeitskleidung an 1200 Bank

Buchung Österreich
7200 Arbeitskleidung an 2800 Bank


Fazit zur Verbuchung von Arbeitshandschuhen

Arbeitshandschuhe werden in Deutschland wie auch in Österreich typischerweise als Arbeitskleidung oder Betriebsbedarf erfasst. Es handelt sich um sofort abzugsfähige Betriebsausgaben, da sie dem Arbeitsschutz dienen und regelmäßig verbraucht werden.

Für eine eindeutige Zuordnung empfiehlt sich ein Blick in den verwendeten Kontenrahmen oder die Abstimmung mit dem Steuerberater.

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