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Abgang

11. Juni 20232 Minuten Lesezeit0 KommentareA
  1. Personalabgang: In Bezug auf Mitarbeiter oder Personal bezieht sich „Abgang“ auf das Ausscheiden oder den Weggang von Mitarbeitern aus einem Unternehmen. Dies kann freiwillig erfolgen, wenn Mitarbeiter kündigen oder in den Ruhestand gehen, oder unfreiwillig, wenn Mitarbeiter entlassen werden.
  2. Abgang von Waren: In Bezug auf den Warenfluss kann „Abgang“ den Verkauf oder die Auslieferung von Waren aus einem Unternehmen an Kunden oder andere Geschäftspartner bedeuten. Dies kann sich auf den Verkauf von Endprodukten oder den Transfer von Waren zwischen Unternehmen beziehen.
  3. Abgang in der Bilanz: In der Bilanz eines Unternehmens kann „Abgang“ darauf hinweisen, dass ein Vermögenswert oder eine Investition verkauft oder abgeschrieben wurde. Dies kann beispielsweise auf den Verkauf von Maschinen, Fahrzeugen oder Immobilien oder auf den Verlust eines Vermögenswerts aufgrund von Wertminderung oder technologischem Fortschritt hinweisen.
  4. Abgang in der Handelsbilanz: Im internationalen Handel kann „Abgang“ den Export von Waren oder Dienstleistungen aus einem Land in ein anderes Land bezeichnen. Dies bezieht sich auf den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen ins Ausland.

Es ist wichtig, den genauen Kontext zu kennen, um den Begriff „Abgang“ korrekt zu verstehen. Wenn Sie weitere Informationen geben können, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung, um Ihnen genauer zu helfen.

Diesen Artikel zitieren

„Abgang“. Wirtschaftslexikon.de, 11.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/abgang/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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