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abhängiges Unternehmen

17. Juni 202317.06.20232 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Ein abhängiges Unternehmen, wird auch Tochtergesellschaft oder Tochterunternehmen genannt. Es handelt sich hierbei um ein Unternehmen, welches von einem anderen Unternehmen kontrolliert wird. Das kontrollierende Unternehmen der beiden wird in diesem Zusammenhang auch als Muttergesellschaft bezeichnet. Dabei kann die Kontrolle auf verschiedene Weisen ausgeübt werden. Beispielsweise durch den Besitz von mehr als 50% der Stimmrechte oder durch die Möglichkeit, der Lenkung der Finanz- und Geschäftspolitik des abhängigen Unternehmens..

Häufig werden abhängige Unternehmen gegründet, um unterschiedliche Geschäftsbereiche oder geografische Märkte abzudecken. Durch die Gründung von Tochtergesellschaften kann die Muttergesellschaft ihre Geschäftsaktivitäten erweitern, und so Risiken diversifizieren oder Effizienzgewinne erzielen.

Es kann dabei zu Variationen der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbstständigkeit eines abhängigen Unternehmens kommen. So kann in einigen Fällen die Muttergesellschaft das abhängige Unternehmen weitgehend eigenständig agieren lassen oder in anderen Fällen kann die Muttergesellschaft einen großen Einfluss auf strategische Entscheidungen und Geschäftsprozesse ausüben.

In der Regeln müssen abhängige Unternehmen die rechtlichen Vorschriften und Geschäftspraktiken ihres Landes oder ihrer Region einhalten, vor allem in Bezug auf Rechnungslegung, Steuern und Arbeitsgesetzen.

Diesen Artikel zitieren

„abhängiges Unternehmen“. Wirtschaftslexikon.de, 17.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/abhaengiges-unternehmen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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