Absatz
Der Absatz beschreibt die entgeltliche Überlassung von Gütern oder Tätigkeiten, die ein Betrieb erstellt oder beschaffen hat an einen Marktteilnehmer durch Verkauf, Verpachtung oder Vermietung. Der Wert einer Menge, die in einer Periode abgesetzt wird als Umsatz bezeichnet. Also das Produkt aus Menge und Preis.
Absatz
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„Absatz“. Wirtschaftslexikon.de, 14.04.2016. https://wirtschaftslexikon.de/absatz/
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