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Absatzkartell

12. Januar 20181 Minute Lesezeit0 KommentareA

Mit einem Absatzkartell umschreibt man das Erscheinen eines Absatzsyndikats und 22 Absatzorientierungen des Gebietskartells.
Es handelt sich hierbei um eine spezielle Ausprägung von Kartellformen die man auch als Kartell einer höheren Ordnung bezeichnet.

Typische Kennzeichen von Kartellorganisationen sind, dass sie als Institution mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit zwischen den Absatzmärkten und Kartellmitgliedern erscheinen.

So werden Kartellverpflichtungen durch die Kartellmitglieder umgangen. Das Gebietskartell beschreibt hier Kartellvereinbarungen bezüglich räumlicher Abgrenzungen bei den Absatzgebieten der Kartellmitglieder. Sie teilen so den Markt unter sich auf.
So kann es zu Monopolen der Kartellmitglieder kommen, wenn es keine bedeutende Konkurrenz von Außenseitern des Kartells gibt.

Diesen Artikel zitieren

„Absatzkartell“. Wirtschaftslexikon.de, 12.01.2018. https://wirtschaftslexikon.de/absatzkartell/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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