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Akkreditiv

30. Dezember 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareA

Ein Akkreditiv bezeichnet die Anweisung einer Bank an eine andere durch den Auftrag ihres Kunden einem Dritten einen Geldbetrag unter bestimmten Voraussetzungen auszuzahlen.

Der Akkreditiv ist gerade im Außenhandel eine gebräuchliche Zahlungsform.

Dabei erfolgt die Auszahlung nur nach einer Legitimationsprüfung, dem Bar-Akkreditiv oder auch gegen die Aushändigung der vom Auftraggeber gewünschten Dokumente als ein Dokumenten-Akkreditiv.

Ein Akkreditiv wird im Exportgeschäft als Sicherheit für Lieferanten als gebräuchliche Anweisung des Käufers an eine Zahlstelle wie eine Bank, einen Teil hiervon an den Lieferanten oder als Fakturenbetrag häufig gegen die Vorlage der Warendokumente wie Fakturen, Konossement, Versicherungspolicen oder Dokumente im internationalen Warenverkehr gezahlt.

Bei den Akkreditiven unterscheidet man befristete, unbefristete, durch die Bank bestätigte, unbestätigte, widerrufliche sowie unwiderrufliche.

Weltweit haben die ERA (Einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive) der internationalen Handelskammer Gültigkeit.

Die Akkreditive werden im internationalen Handel für den industriellen Direktvertrieb als auch für den institutionellen Außenhandel verwendet. Der Akkreditiv hat so im Außenhandel als Finanzmittel eine große Bedeutung.

Sie finden auch Anwendung im Import, Export sowie im Transithandel und Kompensationsgeschäften.

Der Akkreditiv ist somit eine handelsrechtliche Anweisung, meist an eine Bank durch die einem Dritten, dem Akkreditierten oder dem Akkreditivsteller selbst ein bestimmter Geldbetrag ohne weitere Bedingungen als Bar-Akkreditiv oder gegen die Vorlage von Dokumenten wie dem Frachtbrief als Dokumenten-Akkreditiv ausgezahlt wird.

 

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