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Genossenschaft

30. Dezember 20181 Minute Lesezeit0 KommentareAllgemein

Unter einer Genossenschaft versteht man in der Wirtschaftssoziologie Zusammenschlüsse von einzelnen Produzenten oder Konsumenten im Rahmen der Prinzipien einer Selbsthilfe und einer kooperativen Kontrolle und Verwaltung.

Im Ursprung wurde die Genossenschaft als ein Gegenentwurf zur Marktmacht von Grossunternehmen gesehen. So hatten sie teilweise ein antikapitalistisches Grundverständnis.

Die Genossenschaft ist eine juristische Person die einer Handelsgesellschaft gleich gestellt ist und eine freie und wechselnde Anzahl an Mitglieder hat und das Ziel die Wirtschaft und Erwerb der Mitglieder/Genossen zu fördern.

Abhängig vom Zweck der Genossenschaft werden verschiedene unterschieden wie Verbraucher-Genossenschaft, Bau-Genossenschaft, Absatz-Genossenschaft oder auch Kreditvereine.

Genossenschaften benötigten die Organe: Vorstand, Aufsichtsrat und Generalversammlung und müssen im Genossenschaftsregister eingetragen werden.

Diesen Artikel zitieren

„Genossenschaft“. Wirtschaftslexikon.de, 30.12.2018. https://wirtschaftslexikon.de/genossenschaft/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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