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Aktiengesellschaft

1. Januar 201901.01.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Unter einer Aktiengesellschaft kurz AG versteht man ein Unternehmen welches nicht einem einzelnen Unternehmer, sondern einer Kapitalbesitzergruppe, einer Kapitalgesellschaft gehört. Inbesondere bei Großbetrieben ist die AG als Unternehmensform weit verbreitet.

Zu den Organen der AG gehören der Aufsichtsrat, der Vorstand sowie die Hauptversammlung.

Durch den Aufsichtsrat ergibt sich eine personelle Komponente und durch den Besitz und die Verwaltung von Aktien mit dem Bankkapital eine enge Verflechtung zu anderen Aktiengesellschaften.

Banken, Versicherungen sowie kapitalistische Gesellschaften, Kapitalistengruppen etc. die als Großaktionäre die Mehrzahl der Aktien in Form von Aktienkontrollpaketen halten haben eine Entscheidungsgewalt.

Durch die Ausgabe von Volksaktien kann das Sparvermögen von kleinen Leuten im Sinne der Großaktionäre in das Unternehmen eingebracht werden. So wird das Kapital vergesellschaftet und es ergibt sich eine Zentralisation sowie Konzentration der Verfügungsgewalt über das Kapital.

Top-Manger leiten Aktiengesellschaften als Kapital-Manger in einem vertraglich begrenzten Verantwortungsrahmen.

Diesen Artikel zitieren

„Aktiengesellschaft“. Wirtschaftslexikon.de, 01.01.2019. https://wirtschaftslexikon.de/aktiengesellschaft/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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