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Unternehmensführung

31. Dezember 201831.12.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareU

Die Unternehmensführung beschreibt Aktivitäten und Entscheidungen grundsätzlicher Art die auf die zu verfolgenden Oberziele eines Unternehmens abgestimmt sind.

Ausgeführt werden die Aktivitäten von den Akteuren der obersten Ebene im Unternehmen, also des Top-Managements. Auch als Teildisziplin der Betriebswirtschaftslehre kann die Unternehmensführung interpretiert werden. Hierbei achtet man vor allem auf systematische Beschreibung und Erklärung von institutionellen und instrumentalen Aspekten der realen Unternehmensführung.

Bei einem Ein-Mann-Unternehmen kommen Identität von Eigentum und Verfügungsgewalt zusammen. In der Regel von den Eigentumsverhältnissen abstrahiert. So werden Unternehmen von mehreren Akteuren geführt und strukturelle Aspekte analysiert.

Man beachtet die Unternehmensverfassung und Zielsetzungen des Unternehmens die von den Arbeitnehmern, Eigentümern und Top-Mangern verfolgt werden. Aus dem anglo-amerikanischen kommt der Stockholder-/Shareholder-Ansatz. Häufig spricht man auch von der Corporate Governance als Führungsorganisation bzw. Unternehmensverfassung.

Das Board-Modell (Vereinigungsmodell) gilt für Aktiengesellschaften im anglo-amerikanischen Rechtsraum, im deutschen Rechtsraum hingegen das Vorstand-Aufsichtrat-Modell (Trennungsmodell).

Es besteht die Möglichkeit durch Kontrollorgane Interessenskonflikte zwischen Aktionären und angestellten Managern auszugleichen. In der Unternehmensführung achtet man vor allem auf die Aktivitäten Planung, Realisation und Kontrolle.

Diesen Artikel zitieren

„Unternehmensführung“. Wirtschaftslexikon.de, 31.12.2018. https://wirtschaftslexikon.de/unternehmensfuehrung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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