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Arbeitsdiskriminierung

2. Oktober 202302.10.20233 Minuten LesezeitLesezeit: 3 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Arbeitsdiskriminierung, auch als Beschäftigungsdiskriminierung bezeichnet, bezieht sich auf ungerechte oder ungleiche Behandlung von Personen aufgrund bestimmter geschützter Merkmale in Bezug auf arbeitsbezogene Entscheidungen. Diese geschützten Merkmale umfassen in der Regel:

  1. Rasse: Diskriminierung gegen jemanden aufgrund seiner Rasse, Ethnizität oder Hautfarbe wird als Rassendiskriminierung betrachtet.
  2. Geschlecht: Geschlechtsdiskriminierung tritt auf, wenn jemand aufgrund seines Geschlechts, sei es männlich, weiblich oder nicht-binär, unfair behandelt wird.
  3. Alter: Altersdiskriminierung beinhaltet eine weniger günstige Behandlung eines Arbeitnehmers oder Bewerbers aufgrund seines Alters, insbesondere wenn er älter ist.
  4. Behinderung: Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen ist in vielen Ländern verboten. Arbeitgeber sind in der Regel verpflichtet, angemessene Vorkehrungen für behinderte Mitarbeiter zu treffen.
  5. Religion: Religionsdiskriminierung tritt auf, wenn jemand aufgrund seiner religiösen Überzeugungen oder Praktiken unfair behandelt oder belästigt wird.
  6. Herkunft: Diskriminierung aufgrund der nationalen Herkunft beinhaltet die ungerechte Behandlung einer Person, weil sie aus einem bestimmten Land stammt oder eine bestimmte nationale Herkunft hat.
  7. Sexuelle Orientierung: In einigen Ländern wird Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung, sei es heterosexuell, homosexuell oder bisexuell, als illegal betrachtet.
  8. Geschlechtsidentität: Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität beinhaltet die ungerechte Behandlung einer Person aufgrund ihrer Geschlechtsidentität, einschließlich Transgender-Personen.
  9. Schwangerschaft: Schwangerschaftsdiskriminierung tritt auf, wenn eine Frau aufgrund ihrer Schwangerschaft, Geburt oder damit zusammenhängender medizinischer Bedingungen unfair behandelt wird.
  10. Genetische Informationen: Einige Gesetze verbieten Diskriminierung aufgrund genetischer Informationen, insbesondere im Zusammenhang mit Krankenversicherung und arbeitsbezogenen Entscheidungen.

Arbeitsdiskriminierung kann sich auf verschiedene Arten manifestieren, einschließlich Einstellung, Kündigung, Beförderung, Vergütung, Arbeitsaufgaben und Belästigung am Arbeitsplatz. Gesetze und Vorschriften in vielen Ländern zielen darauf ab, Diskriminierung am Arbeitsplatz zu verhindern und zu bekämpfen. Organisationen sind in der Regel verpflichtet, Richtlinien und Praktiken zur Förderung gleicher Beschäftigungschancen einzuführen und Diskriminierung zu verhindern.

Personen, die glauben, Opfer von Arbeitsdiskriminierung geworden zu sein, können oft Beschwerden bei staatlichen Stellen, die für die Durchsetzung von Anti-Diskriminierungsgesetzen verantwortlich sind, einreichen oder rechtliche Schritte vor Gericht einleiten. Arbeitgeber, die der Diskriminierung schuldig befunden werden, können für Schadensersatz, rückwirkende Löhne und andere Maßnahmen haftbar gemacht werden, die durch die jeweiligen Gesetze und Vorschriften festgelegt werden.

Diesen Artikel zitieren

„Arbeitsdiskriminierung“. Wirtschaftslexikon.de, 02.10.2023. https://wirtschaftslexikon.de/arbeitsdiskriminierung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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