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Armut

6. Juli 202006.07.20201 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Der Begriff Armut beschreibt ökonomische sowie soziale Randlagen. Die Sozialwissenschaften unterscheiden freiwillige Armut wie die eines Franziskaner-Ordens, absolute Armut als Urarmut in Form von physischen Überlebensproblemen und relative Armt als wirtschaftliche Lage einer Person oder Gruppe.

So kann der Lebensunterhalt einer Gruppe oder Person nicht aus eigener Kraft bestreiten, gemessen am gesellschaftlichen Mindestbedarf oder dem Existenzminimum. Armut wird so relativ gesehen zu dem was in einer Gesellschaft als Minimum zum Lebensbedarf angesehen wird. Zur relativen Armut ist eine ausreichende Produktion nötig, die durch die Industrialisierung möglich geworden ist. So kommt es zu Verteilungsunterschieden zwischen Reich und Arm.

Es kam so zu Mitteln der Bekämpfung der Armut wie dem Klassenkampf, Sozialpolitik. Die Armut benötigt ein objektives Armuts-Kriterium zur objektiven Messung. Diese richtet sich nach dem Einkommen gemessen nach dem Bundessozialhilfegesetz in Deutschland. Subjektiv werden neben direkten Faktoren wie dem Einkommen auch andere Faktoren wie Wohnumfeld, Familienzusammenhang und Gesundheitsversorgung berücksichtigt wie im Lebenslagenansatz den es seit den 1980er Jahren gibt.

Diesen Artikel zitieren

„Armut“. Wirtschaftslexikon.de, 06.07.2020. https://wirtschaftslexikon.de/armut/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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