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Besitzkonstitut

28. Mai 201928.05.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareB

Mit dem Begriff Besitzkonstitut beschreibt man ein Besitzmittlungsverhältnis auf einen unmittelbaren und mittelbaren Besitz oder Besitzer.

Man versteht diesen bei einem bankmäßigen Kredit sobald der Gegenstand wie eine Maschine aufgrund des Faustpfandprinzipes, also der Übergabe des Pandobjektes an den Gläubiger der gesicherten Forderung, nicht als Kreditsicherheit für das Pfandrecht in Frage kommt, da der Kreditnehmer den Gegenstand weiterhin für seine Produktion benötigt.

Bei dieser Konstellation wird das Objekt an die Bank übereignet und damit ein zweiter Vertrag abgeschlossen durch den der Besitz beim Unternehmen bleibt in Form von Pacht, Miete oder Gebrauchsüberlassung, die vertraglich festgehalten wird. Es kommt zu einem mittelbaren Besitz den der Besitzer des Gegenstandes einem anderen, der Kredit gebenden Bank einräumt unter der Beibehaltung des unmittelbaren Besitzes.

So kommt das Besitzkonstitut zum Zuge bei der Sicherungsübereignung als Kreditsicherungsmittel.

Im Englischen spricht man von Constitutum-Possessorium.

Diesen Artikel zitieren

„Besitzkonstitut“. Wirtschaftslexikon.de, 28.05.2019. https://wirtschaftslexikon.de/besitzkonstitut/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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