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Bilanzmanipulationen

16. Oktober 20181 Minute Lesezeit0 KommentareB

Bilanzmanipulationen, im Englischen „creative accounting“, bezeichnet Maßnahmen die den Spielraum die den bilanzpolitischen Spielraum überschreiten und Bilanzen manipulieren.

In einem geringen Umfang sind in der Steuerbilanz und in der Handelsbilanz Bewertungsspielräume und Bilanzierungswahlrechte in der Steuerbilanz vom Gesetzesgeber vorgesehen. Werden diese Grenzen überschritten spricht man von Bilanzmanipulationen.

Werden Vermögensanlagen und Finanzverhältnisse durch eine kaufmännische Bilanz falsch dargestellt so können Kunden, Banken, Anteilseigner und Lieferanten zu Fehlentscheidungen verleitet werden.

Kommt es durch unvollständige oder gefälschte Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen sowie Vermögensübersichten zur Erlangung von Krediten so ist der Tatbestand und Straftatbestand des Kreditbetruges erfüllt.

Wird die Buchführung vom Unternehmer vernichtet so spricht man von einer Urkundenunterdrückung, da die Buchführung als eine Urkunde eine Beweisfunktion besitzt.

Kommt es durch die Manipulation der Eingabe von Daten oder in der Verarbeitungsphase der Daten durch ein spezielles Programm zur Erlangung vermögensrechtlichen Vorteilen ist der Tatbestand des Computerbetruges gegeben.

Ein Computerbetrug kann durch Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft werden.

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