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Überweisung

14. Oktober 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareU

Unter einer Überweisung versteht man einen Auftrag der über ein Formular erteilt wird, des Inhabers eines Girokontos oder Kontokorrentkontos zu Lasten seines Kontos mit einem bestimmten Betrag auf das Konto eines anderen bei einem beliebigen Kreditinstitut.

Es handelt sich um einen Kaptialtransfer über das Verrechnungsnetz von Banken, der von dem Bankkonto des Auftraggebers auf das Bankkonto des Zahlungsempfängers erfolgt.

Der Kontoinhaber verfügt über sein Guthaben bei einer Bank, Kreditinstitut oder Postcheckamt und transferiert einen Betrag auf ein anderes Konto.

So gibt es EUROPA-Überweisungen, AVZ-Überweisungsystem, TARGET-Überweisungssystem, Zahlungsaufträge im Aßenentwirtschaftsverkehr etc.

Es handelt sich bei der Überweisung um ein bargeldlosen Zahlungsverkehr im Giroverkehr.

Für die Begleichung der Geldschuld muss der Überweisende jedoch ein Konto besitzen und das Konto des Empfängers bekannt sein.

Es ist auch auch eine Überweisung in Form eines Lastschriftverfahrens möglich. Hierbei ermächtigt der Schuldner dem Gläubiger durch ein Einziehungsermächtigungsverfahren den geschuldeten Betrag durch seine Banke bei der Bank des Schuldner einzuziehen.

Der Schuldner ermächtigt seine Bank zur Zahlung.

Beim Abbuchungsverfahren beauftragt der Schuldner seine Bank den Betrag auf die Bank des Gläubigers über den Giro-Weg zu überweisen.

Diesen Artikel zitieren

„Überweisung“. Wirtschaftslexikon.de, 14.10.2018. https://wirtschaftslexikon.de/ueberweisung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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