Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Erbfolge

6. März 20181 Minute Lesezeit0 KommentareE

Die Erbfolge beschreibt die Gesamtrechtsnachfolge für Erben bezüglich des Vermögens und der Verbindlichkeiten von Verstorbenen. Dabei geht die Erbfolge auch ohne ein Handeln des Erbens und ohne die Kenntnis über den Tod des Erblassers von statten.

Dabei kommt die Erbfolge durch die gesetzliche Erbfolge zur Geltung. Auch kann sie auf dem Willen des Erblassers basieren. Man unterscheidet so 2 Arten der Erbfolge

  1. Die gesetzliche Erbfolge
  2. und die gewillkürte Erbfolge (durch ein Testament)

Dabei tritt die gesetzliche Erbfolge ein, wenn keine wirksame Verfügung des Toten vorliegt oder nichtig ist und auch bei der Ausschlagung oder Erbunwürdigkeit.

Man unterscheidet bei der Erbfolge nach dem BGB bei den Verwandten nach der Stufe der Verwandschaft. Hier werden Verwandte einer näheren Ordnung der entfernteren vorgezogen. Nach dem überlebenden Ehegatten bzw. Lebenspartner kommen Blutverwandte des Verstorbenen für das Erbe in Frage.

Nicht in Betracht gezogen werden Stiefkinder, Stiefeltern, Schwiegertocher, Schwiegersohn, Schwiegereltern oder Schwager.

Ist kein Erbe vorhanden in der Erbfolge so tritt der Fiskus für das Erbe ein.

Diesen Artikel zitieren

„Erbfolge“. Wirtschaftslexikon.de, 06.03.2018. https://wirtschaftslexikon.de/erbfolge/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Up Selling
Eyecatcher Ein Eyecatcher ist ein besonders auffälliges Gestaltungselement, das die Aufmerksamkeit eines Betrachters gezielt auf sich ziehen... Einkaufsbedarfe ermitteln: Interne und externe Anforderungen verstehen Einkaufsbedarfe beschreiben, welche Waren und Dienstleistungen ein Unternehmen benötigt, in welcher Menge, zu welchem Zeitpunkt und... Entstehungsrechnung – Definition und Berechnung des BIP Die Entstehungsrechnung ist eine Methode der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen zur Ermittlung des Bruttoinlandsprodukts (BIP). Sie untersucht, in...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragEPS
Nächster Beitrag →Up Selling

Neueste Beiträge

  • Verbraucherpreisindex (VPI)
  • Ziele des Kapitalrechts
  • Nutzer
  • Lösung
  • Aufstocker – Definition und Bedeutung
  1. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  2. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  3. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  4. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  5. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen