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Erweiterter Eigentumsvorbehalt

18. Mai 20181 Minute Lesezeit0 KommentareE

Erweiterter Eigentumsvorbehalt beschreibt eine Form des Eigentumsvorbehaltes.

Es ist somit eine Form des Sicherungsgeschäftes. So werden nicht nur Kaufpreisforderung durch des Gläubiger-Verkäufers, sondern auch andere Gläubigerforderungen bei einem Vorbehaltsverkauf mit abgesichert.

So kann zum Beispiel der Kontokorrentvorbehalt vereinbart werden bis zur Tilgung aller Forderungen aus dem Kontokorrent.

Nach § 449 III BGB kann der erweiterte Eigentumsvorbehalt nichtig werden, wenn durch die Tilgung der Forderungen eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen abhängig gemacht wird.

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