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Erweiterter Eigentumsvorbehalt

18. Mai 20181 Minute Lesezeit0 KommentareE

Erweiterter Eigentumsvorbehalt beschreibt eine Form des Eigentumsvorbehaltes.

Es ist somit eine Form des Sicherungsgeschäftes. So werden nicht nur Kaufpreisforderung durch des Gläubiger-Verkäufers, sondern auch andere Gläubigerforderungen bei einem Vorbehaltsverkauf mit abgesichert.

So kann zum Beispiel der Kontokorrentvorbehalt vereinbart werden bis zur Tilgung aller Forderungen aus dem Kontokorrent.

Nach § 449 III BGB kann der erweiterte Eigentumsvorbehalt nichtig werden, wenn durch die Tilgung der Forderungen eines mit dem Verkäufer verbundenen Unternehmen abhängig gemacht wird.

Diesen Artikel zitieren

„Erweiterter Eigentumsvorbehalt“. Wirtschaftslexikon.de, 18.05.2018. https://wirtschaftslexikon.de/erweiterter-eigentumsvorbehalt/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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