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Gewinnausschüttung

31. Dezember 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareG

Gewinnausschüttung

Unter einer Gewinnausschüttung versteht man die Auszahlung von Gewinnanteilen/Gewinnverwendung unmittelbar an die GmbH-Gesellschafter, gegen Coupons an Aktionäre als Dividende oder auch als Kapitaldividende bei der Rückvergütung.

Man unterscheidet bei den Kapitalgesellschaften die unmittelbare an GmbH-Gesellschafter, gegen Coupons an Aktionäre und im Fall der Kapitaldividende als Rückvergütung an Genossen einer Genossenschaft. Die Gewinnausschüttung erfolgt nach dem Beschluss über die Gewinnverwendung durch die zuständigen Organe und nach der Erfüllung von gesetzlichen oder statutarisch erforderlichen Leistungen wie der Zuführung zu gesetzlichen Rücklagen, der Zahlung von Körperschaftssteuer und Aufsichtsratvergütung.

Für die Besteuerung gilt dass die ausgeschütteten Gewinne der Kapitalgesellschaft beim Empfänger der Einkünfte steuerpflichtig sind. Um die wirtschaftliche Doppelbelastung der Körperschafts- und Einkommensteuer nutzte man bis 2008 (Einführung der Unternehmenssteuerreform) das Halbeinkünfteverfahren. So wird die Dividende zur Hälfte besteuert, die andere Hälfte erfolgt bei der Körperschaftsteuer. Bei der Einkommensteuerveranlagung des Anteilseigners wird die Kaptialertragsteuer angerechnet bzw. erstattet.

Seit 2008 wurde das Halbeinkuftverfahren zum Teileinkünfteverfahren mit 60 % der Erlöse als steuerpflichtig und gilt nur noch für Gewinnausschüttungen, Veräußerungsgewinn usw. bei Betriebsvermögen des Einzelunternehmers oder Personengesellschaft. Kommt es zu Beteiligungen aus Privatvermögen so nutzt man die Abgeltungsseuer anstelle des Halbeinküfteverfahrens. Es kommt so zum Einbehalt von 25 % der Kapitalertragssteuer bei Veranlagungszeiträumen ab 2009.

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