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Hauptversammlung

31. März 201931.03.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareH

Die Hauptversammlung ist ein Organ einer Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien bei dem die Aktionäre von ihren Aktienrechte Gebrauch machen können. Es handelt sich quasi um ein Parlament der Aktionäre.

Man kürz den Begriff Hauptversammlung auch ab mit dem Kürzeln HV.

Eine Hauptversammlung sollte mindestens einmal im Jahr statt finden. Bei der Hauptversammlung werden verschiedene Dinge beschlossen wie die Verwendung des Bilanzgewinnes, die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates (hiervon ausgenommen sind die Vertreter der Arbeitnehmer) , eine Entlastung der Mitglieder des Vorstandes des Aufsichtsrates, eine Bestellung der Abschlussprüfer, Maßnahmen zur Beschaffung oder Herabsetzung von Kapital, mögliche Satzungsänderungen, eine Auflösung der Gesellschaft, die Bestellung von Sonderprüfern oder auch Fragen über die Geschäftsführung falls der Vorstand hiernach verlangt.

Für die Beschlüsse der Hauptversammlung wird eine einfache Mehrheit benötigt sofern durch die Gesetze bzw. Satzung eine andere Mehrheitsform vorgeschrieben ist.

Bei der Hauptversammlung aller Aktionäre handelt es sich um eines der Pflichtorgane innerhalb einer Aktiengesellschaft. Die beiden weiteren Pflichtorgane sind der Vorstand und der Aufsichtsrat.

Währen der Hauptversammlung üben die Aktionäre ihre Rechte aus, man wendet in der Regel eine einfache Stimmenmehrheit aus für die Festlegung grundlegender Entscheidungen und bildet den Willen der Gesellschaft.

So ist die Hauptversammlung unter anderem zuständig für:

Bestellung der Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat

  • Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinns
  • Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat (in der Regel Gesamtentlastung)
  • Bestellung des Abschlussprüfers
  • Maßnahmen der Kapitalbe­schaffung oder Kapitalherabsetzung
  • alle schwerwiegenden Maßnahmen (wie beispielsweise Formwechsel, Verschmelzung, Spaltung, Auflösung, Erwerb sowie Veräußerung wichtiger Beteiligungen)
  • Auflösung der Aktiengesellschaft
Diesen Artikel zitieren

„Hauptversammlung“. Wirtschaftslexikon.de, 31.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/hauptversammlung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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