Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Hypothek

12. Dezember 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareH

Mit einer Hypothek beschreibt man die Belastung eines Grundstückes als Sicherheit für eine Geldforderung. Dabei wird die Hypothek in das vom Amtsgericht geführten Grundbuch eingetragen und dient meist zur Absicherung von längerfristigen Krediten. So können die Kredite eingeräumt werden für die Finanzierung zum Bau von anderen Gebäuden und Wohnhäusern.

Für Hypothekenbanken ist die Vergabe von Hypotheken der Hauptgeschäftszweig.

Neben der Grundschuld ist die Hypothek in der Praxis eine der wichtigsten dinglichen Sicherungsrechte an einem Grundstück nach den Grundpfandrechten. Der Inhaber, der Hypothekar, der Hypothek hat das Recht den geschuldeten Betrag durch eine Zwangsversteigerung des fremden Grundstückes nach §§ 1113 ff BGB zu erhalten. Der Eigentümer muss dann diese Zwangsversteigerung dulden. Hypothekenbesteller und Forderungsschuldner müssen nicht identisch sein.

So kann ein (nichtvermögender) Schuldner auch Dritte dazu veranlassen an dessen Grundstück eine Hypothek zu bestellen, dazu erfolgt eine notarielle beglaubigte Eintragung als Dritte Abteilung im Grundbuch nach § 1115 BGB. Eine Hypothek ist streng akzessorisch und hängt so in Bestand und Höhe direkt mit dem jeweiligen Bestand der entsprechenden Forderung zusammen zu deren Sicherung die Parteien sie bestellt haben.

Die Hypothek kann nur zusammen mit der Forderung übertragen werden in Form einer schriftlichen Abtretung der Forderung und Änderung des Eintrages des Grundbuches. Auch kann man kostengünstiger eine Briefhypothek abtreten, der ausgehändigte Brief vermeidet eine teure Änderung der Eintragung im Grundbuch. Sollte bei einer Zwangsversteigerung mehr eingenommen werden als das was der Hypothekengeber in seiner Forderung erhalten muss so steht dem Inhaber der Hypothek nur die Höhe der Forderung zu abzüglich von Verfahrenskosten. Sollten Forderungen mehrer Gläubiger bestehen so können abhängig vom Rang der Eintrag im Grundbuch ihre Forderungen befriedigt werden. Dem ersten steht die Begleichung seiner Forderung zu den anderen mögliche Restbeträge.

Community

0 Kommentare

Praxisbeispiele, Rückfragen und Ergänzungen können anderen Lesern helfen, Begriffe und Zusammenhänge schneller einzuordnen.

Schreibe einen Kommentar Antwort abbrechen

Sachliche, hilfreiche und gut lesbare Kommentare verbessern die Einordnung und machen den Beitrag für andere nützlicher.

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Internationaler Währungsfonds
Handel – Definition, Arten und wirtschaftliche Bedeutung Handel – Definition, Arten und wirtschaftliche Bedeutung Handel bezeichnet den Kauf und Verkauf von Waren oder... Honeypot Honeypot: Die digitale Falle gegen Cyberangriffe Cyberkriminelle werden immer raffinierter. Unternehmen und Privatpersonen stehen vor der... Hydration Break im Fußball Hydration Break im Fußball: Warum Trinkpausen immer wichtiger werden Der Begriff Hydration Break bezeichnet eine offizielle...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragAktienindizes
Nächster Beitrag →Internationaler Währungsfonds

Neueste Beiträge

  • GPT: Bedeutung, Funktionsweise und verwandte Begriffe einfach erklärt
  • Zukunftsfähigkeit
  • KI-Slop
  • Unfertige und fertige Erzeugnisse in der Rechnungslegung
  • Durchsetzungskraft wird oft mit Dominanz verwechselt
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen