Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Indossament

2. Juni 20232 Minuten Lesezeit0 KommentareI

Indossament bezieht sich auf die Übertragung eines Eigentumsrechts an einem Orderpapier, wie beispielsweise einem Scheck, einer Wechselurkunde oder einem Orderbrief. Es ermöglicht dem Inhaber des Orderpapiers, das Recht auf Zahlung oder Erfüllung an eine andere Person zu übertragen.

Das Indossament erfolgt durch eine schriftliche Erklärung auf der Rückseite des Orderpapiers oder auf einem an das Dokument angehängten Blatt. Diese Erklärung, die als Indossament bezeichnet wird, enthält den Namen des Begünstigten (Indossatar) und seine Unterschrift. Durch das Indossament wird das Eigentum an dem Orderpapier übertragen, und der neue Inhaber wird berechtigt, die Forderung einzulösen oder die Leistung einzufordern.

Es gibt verschiedene Arten von Indossamenten, die die Art der Übertragung bestimmen:

  1. Blankoindossament: Hier wird das Orderpapier einfach durch Unterschrift auf der Rückseite übertragen. Der neue Inhaber wird dadurch zum Inhaber des Papiers, und das Indossament kann jederzeit weitergegeben werden. Ein Blankoindossament ermöglicht die Übertragung des Orderpapiers auf den Inhaber oder auf eine andere Person durch einfache Übergabe.
  2. Orderindossament: Hier wird das Orderpapier auf eine bestimmte Person übertragen. Der Name des Begünstigten wird auf der Rückseite angegeben, und das Papier wird nur an diese Person übertragbar. Das Orderindossament lautet normalerweise „Pay to the order of [Name des Begünstigten]“ gefolgt von der Unterschrift des Indossanten.
  3. Sonderindossament: Hier wird das Orderpapier auf eine bestimmte Person übertragen, aber die Übertragbarkeit wird eingeschränkt. Das Sonderindossament wird normalerweise mit dem Zusatz „Für die Einzahlung nur“ oder „Zum Inkasso“ versehen, was bedeutet, dass das Papier nur zur Zahlung oder Einlösung auf das Konto des Begünstigten übertragen werden kann.

Indossamente sind wichtig, da sie die Übertragung von Rechten und Zahlungsansprüchen an einem Orderpapier ermöglichen. Sie dienen als Nachweis für die rechtsgültige Übertragung und erleichtern den Handel und die Verhandlungen von Orderpapieren. Es ist jedoch wichtig, dass Indossamente korrekt ausgeführt und dokumentiert werden, um sicherzustellen, dass die Übertragung rechtmäßig und gültig ist.

Diesen Artikel zitieren

„Indossament“. Wirtschaftslexikon.de, 02.06.2023. https://wirtschaftslexikon.de/indossament-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Öffentlichkeitsarbeit
Inselfertigung Die Inselfertigung ist eine Organisationsform der Produktion, bei der unterschiedliche Maschinen, Arbeitsplätze und Mitarbeiter räumlich zu... Inflation Inflation bezeichnet einen anhaltenden Anstieg des allgemeinen Preisniveaus. Für denselben Geldbetrag lassen sich dann im Durchschnitt... Informatik – Definition, Teilgebiete und wirtschaftliche Bedeutung Die Informatik beschäftigt sich mit der systematischen Verarbeitung, Speicherung, Übertragung und Darstellung von Informationen, insbesondere mithilfe...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragLeistungsgerechtigkeit
Nächster Beitrag →Öffentlichkeitsarbeit

Neueste Beiträge

  • Geschäftsgrundriss
  • Eyecatcher
  • Visual Merchandising
  • Händlerpromotion
  • Warenträger
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen