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Kabotage

2. Juli 202302.07.20232 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareK

Kabotage beschreibt den nationalen Transport von Gütern oder Personen in einem Land durch ausländische Transportunternehmen. Es werden hierbei allgemeinen Einschränkungen oder Regulierungen definiert, die ausländischen Unternehmen den Kabotageverkehr inländischer Strecken verbieten oder beschränken. Durch Kabotage soll die heimische Transportindustrie geschützt und zu gefördert werden, indem man den inländischen Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil gegenüber ausländischen Konkurrenten gewährt.

Abhängig vom Land variieren die Kabotagebestimmungen. Sie betreffen oft verschiedene Verkehrsträger wie Straßenverkehr, Schifffahrt oder Luftfahrt. So wird es nach den Kabotagevorschriften ausländischen Unternehmen, Personen oder Güter innerhalb eines Landes zu befördern, wenn dieses auch von inländischen Unternehmen durchgeführt werden kann.

Ein Beispiel für Kaboatage ist, dass ausländische Lkw-Unternehmen in einem bestimmten Land keine nationalen Transportdienstleistungen anbieten dürfen, sondern nur internationale Strecken bedienen dürfen. Beispielsweise kann in der Schifffahrt durch Kabotagebestimmungen ausländischen Schiffen die Beförderung von Gütern oder Passagieren zwischen inländischen Häfen verboten werden. In der Luftfahrt können ausländische Fluggesellschaften eingeschränkt sein, innenländische Flüge durchzuführen, die ausschließlich inländische Ziele bedienen.

Die Umsetzung und Durchsetzung von Kabotagevorschriften erfolgt in der Regel durch Regierungsrichtlinien und Regulierungsbehörden. Abhängig von Land und Branche können die Kabotagevorschriften variieren, sie dienen oft dem Schutz der nationalen Sicherheit, der Förderung des wirtschaftlichen Wachstums, der Wettbewerbsfähigkeit der heimischen Industrie sowie der Sicherheit und Qualität der Transportdienstleistungen innerhalb eines Landes.

Einige Länder haben internationale Abkommen geschlossen, welche die begrenzte Ausnahmen von den Kabotagebestimmungen ermöglichen. So haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union Vereinbarungen getroffen, um den Kabotageverkehr im Rahmen des Binnenmarktes zu liberalisieren. Dadurch wird es ausländischen Unternehmen ermöglicht unter bestimmten Bedingungen Kabotagedienste in EU-Ländern anzubieten.

Diesen Artikel zitieren

„Kabotage“. Wirtschaftslexikon.de, 02.07.2023. https://wirtschaftslexikon.de/kabotage/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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