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Kaufkraftparität

2. Juli 20191 Minute Lesezeit0 KommentareK

Kaufkraftparität

Die Kaufkraftparität beschreibt den Zustand wenn die Kaufkraft von 2 Währungen, gemessen an einem Index von verschiedenen Güterpreisen, gleich ist.

So beschreibt die absolute Kaufkraftparität P = wP* mit P bzw. P* für die heimische bzw. ausländische Währung, den Preis des im Inland oder Ausland erzeugten identischen Gutes und w den nominellen Wechselkurs in Preisnotierung.

Wird der fixierte Wechselkurs aufgehoben kann man Wechselkursbewegungen durch die Kaufkraftparität erklären.

Die relative Kaufkraftparität beschreibt den Zustand wenn die absolute Kaufkraftparität nicht zustande kommt, wenn die Güter in beiden Ländern nicht zum selben Preis ausgedrückt in gleicher Währung angeboten werden. Dieses wird bedingt durch Handelshindernisse, Transportkosten, nicht handelbare Güter, Marktsegmentierung etc. Es kommt dann nur zu einer relativen Parität, dabei ist die Veränderungsrate des nominellen Wechselkurses in Preisnotierung gleich der Inflationsdifferenz zwischen Ausland und Inland.

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