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Äquivalenzprinzip

29. Juni 201929.06.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareA

Das Äquivalenzprinzip beschreibt einen Grundsatz über die Gleichwertigkeit von Leistung und Gegenleistung.

So werden nach diesem Prinzip in der Sozialpolitik Sozialleistungen bemessen in ihrer Betragshöhe.

Die Versicherungswirtschaft nutzt das Prinzip der Prämienkalkulation nach der man die Versicherungsprämie so kalkuliert, dass der Erwartungswert der Versicherungsleistung entspricht.

Für die erwartete Versicherungsleistung bezieht man auch die erwarteten Risikokosten ein sowie Betriebskosten, Kapitalkosten und Rückversicherungskosten.

Man bezieht das Äquivalenzprinzip auf ein einzelnes Risiko als ein individuelles Äquivalenzprinzip oder auf ein Kollektiv als ein kollektives Äquivalenzprinzip.

Es wird auch vom versicherungstechnischen Äquivalenzprinzip gesprochen, wenn man in der engen Auslegung die Prämie dem Schadenerwartungswert gleich setzt.

Die Besteuerung wird durch das Prinzip gerechtfertigt neben dem Prinzip der Leistungsfähigkeit. Somit sollt die Steuerzahlung dem Vorteil entsprechen welchen der Bürger durch die Staatsleistungen angenommen hat. Daher sollen Leistung und Gegenleistung gleich groß sein.

Allerdings sind die individuellen Vorteile aus Staatsleistungen nur schwer mess- und vergleichbar in Form vom Marktpreisen, so dass das Äquivalenzprinzip nur bedingt anwendbar ist. Nach dem Äquivalenzprinzip können Gebühren für Dienste von öffentlicher Verwaltung bemessen werden. Man muss den Nutzen und die Kosten von öffentlichen Gütern mit Hilfe einer Kosten-Nutzen-Analyse abwägen.

Diesen Artikel zitieren

„Äquivalenzprinzip“. Wirtschaftslexikon.de, 29.06.2019. https://wirtschaftslexikon.de/aequivalenzprinzip/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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