Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Kommunale Unternehmen

28. Mai 20192 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Zu den kommunalen Unternehmen zählen öffentliche Unternehmen in den Kommunen, Gemeinden und Kreisebenen. Sie haben ihren Schwerpunkt auf Wohnugnswirtschaft, Verkehrswirtschaft und Versorgungswirtschaft und Sparkassen.

Bei den kommunalen Unternehmen kommt es, anders als bei öffentlichen Unternehmen des Bundes oder der Länder, zu einem alleinigen Träger oder mehrheitlichem Träger durch die Gebietskörperschaft.

Sie hat auch Direktionsgewalt. Außerdem müssen sie einen Beteiligungsbericht vorlegen um Bürger und Gemeinderat über den Bestand an kommunalen Unternehmen zu unterrichten.

Häufig werden die Grundsätze guter Unternehmensführung mit den Beteiligungen durchgeführt.

Die kommunalen Unternehmen nutzt man häufig bei freiwilligen und pflichtigen Selbstverwaltungsaufgaben. Zur freiwilligen Selbstverwaltung gehören Unterhaltung von öffentlichen Einrichtungen zur Daseinsvorsoge, Verkehrsbetriebe, Unterhaltung von Schwimmbädern, Sportplätzen, Museen, Theater, Bibliotheken und Museen.

Pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben sind beispielsweise die Wohnungsbauförderung, Abwasser- und Abfallbeseitigung, Straßenbau, Städtebau und Städtesanierung.

Auch wirtschaftliche Betätigungen sind möglich.

Ist die Gewinnerzielungsabsicht der einzige Zwecke einer wirtschaftlichen Beteiligung so entfällt der öffentliche Zweck

Kommunale Unternehmen können als öffentlich-rechtliche oder privatrechtliche Betriebe geführt werden.

Für öffentlich-rechtliche Organisationsformen kommen in Frage.

  • Regiebetrieb (als Teil der unmittelbaren Kommunalverwaltung),
  • Eigenbetrieb
  • Anstalt des öffentlichen Rechts (Anstalt)
  • Stiftungen des öffentlichen Rechts (Stiftung)
  • Zweckverbände (Zweckverband)

Für privatrechtlichen Organisationsformen sind möglich:

  • GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
  • Aktiengesellschaft (AG)
  • GmbH & Co. KG (Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH))
  • Genossenschaft
  • Stiftung des privaten Rechts (Stiftung)
  • Rechtsfähiger Verein (Verein)

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Demografischer Wandel
KFS 12+ Kühlerfrostschutz KFS 12+ Kühlerfrostschutz schützt den Motor nicht nur vor Frost. Das Kühlmittel hilft außerdem dabei, Korrosion,... Was ist eine GmbH & Co. KG? Eine GmbH & Co. KG ist eine besondere Form der Kommanditgesellschaft. Sie verbindet Merkmale einer Personengesellschaft... Kommanditist Kommanditist – Bedeutung, Haftung und Rechte Ein Kommanditist ist ein Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft (KG), dessen Haftung...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragInvestitionsgüter-Marketing
Nächster Beitrag →Demografischer Wandel

Neueste Beiträge

  • Rekuperation
  • Adaptiv
  • KFS 12+ Kühlerfrostschutz
  • Nachfrage
  • Vibe Coding
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen