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Kompensationsgeschäft

17. Dezember 201917.12.20192 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareK

Die Kompensation oder auch ein Gegenstandsgeschäft liegt vor, sobald der Verkauf einer Ware, der Hardware im Aussenhandel davon abhängig ist, dass der Abnehmer der Ware Güter (Software) oder Dienstleistungen gekauft oder vermittelt werden müssen. So kann man ausländische Hartwährung (Devisen) in Entwicklungsländer und Schwellenländer bringen.

Defizite im Marketing Know-How beim internationalen Absatz der lokalen Waren, der Software führen zu diesem Mangel. Es enstehen so komplexe Modelle für die Ausführung von Kompensationsgeschäften wie Dreiecks-Geschäfte, Parallel-Geschäfte, Buy-Back-Geschäfe, Junktim-Geschäfe, Offset-Geschäfte, Clearing-Agreements etc. Im Welthandel machen ca. 20 % Kompensationsgeschäfte aus.

Man beschreibt so Realgütern, Gut das zusätzliche Zahlungsgeschäfte umfasst, auch bei internationalen Interbankleistungen spricht man bei der Aufrechnung von Auslandsverbindlichkeiten bei bestimmten Auslandsguthaben von Kompensationgeschäften.

Ein Buy-Back-Geschäft lag beispielsweise beim Röhren-Erdgas-Geschäft vor, so lieferten westdeutsche Produzenten Großröhren an die UdSSR welche in Rubel an die sowjetische Außenhandelsgesellschaft bezahlt wurden, ein Konsortium deutscher Banken gewährte dafür einen Kredit in EUR mit der man deutsche Händler in ausländischer Währung bezahlte, durch die gelieferten Röhren konnte dann Erdgas durch Einschaltung einer weitern sowjetischen Außenhandelsgesellschaft geliefert werden.

Diesen Artikel zitieren

„Kompensationsgeschäft“. Wirtschaftslexikon.de, 17.12.2019. https://wirtschaftslexikon.de/kompensationsgeschaeft/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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