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Konsortium

5. Oktober 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareK

Ein Konsortium ist eine zeitlich begrenztes Zusammenwirken von mehreren Unternehmen. Häufig in der Rechtsform einer Gesellschaft fes bürgerlichen Rechts. Man spricht auch von Schicksalsgemeinschaften.

Häufig findet man Konsortien auf dem Bereich des Finanzsektors und des Bankensektors.

Ziel des Konsortium ist eine gemeinsame Durchführung von bestimmten Geschäften.

Von Banken werden häufig Konsortien gebildet zur Emission von Wertpapieren oder bei der Begebung von Großkrediten.

Übernimmt das Konsortium die Rolle eines Mittlers spricht man von einem Begebungskonsortium.

Übernimmt das Konsortium den gesamten Anleihebetrag so spricht man von einem Übernahmekonsortium.

Arten von Konsortien

Die Zusammenarbeit der Banken kann auch durch die Gründung einer Konsortialbank, eines Tocherinstituts realisiert werden.

Der vorübergehende Zusammenschluss von Kaptialgebern ermöglicht die Verteilung des Risikos und die Bewältigung von größeren Finanzierungsaufgaben.

Charakterisierend für ein Konsortium ist, dass mindestens 2 Personen sich vorübergehend auf einen Einzelfall bezogen zusammen schließen um die Streuung und Verteilung von Risiken und Pflichten von geplanten Vorhaben zu gewährleisten.

Schließen sich Geldinstitute zu einem Kreditkonsortium zusammen so können sie einem gemeinsamen Schuldner ein Grosskredit ermöglichen, der sonst von keinem allein hätte getragen werden können oder wozu keiner allein bereit gewesen wäre. Beispielsweise für Projekt von Bauunternehmen.

Bei Emissionskonsortien kann das Risiko zwischen der AG (Aktiengesellschaft) und dem Aktionär durch zwischengeschaltete Banken im Zuge der Platzierung von Wertpapieren auf dem Kapitalmarkt verkleinert werden.

Diesen Artikel zitieren

„Konsortium“. Wirtschaftslexikon.de, 05.10.2018. https://wirtschaftslexikon.de/konsortium/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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