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Kostenrechnung

31. März 20181 Minute Lesezeit0 KommentareK

In der Kostenrechnung werden verschiedene Teilrechnungen erfasst. So umfasst die Erfassung/Ermittlung sowie Verarbeitung/Auswertung alle für die Erstellung von Bankleistungen anfallenden Kosten/Leistungen der Bank.

Sie dient der Wirtschaftlichkeitsrechnung und hat eine Planungs-, Festellungs-, und Kontrollfunktion.

Der Erklärungsbedarf von bankbetrieblichen Leistungen verursacht einen großen Teil der meist fixen Personalkosten.

Tie Voll- und Teilkostenrechnung wird auf Basis von Einzelkosten durchgeführt.

Die Kostenrechnung in einem Unternehmen erfasst alle Kosten- und Leistungsströme um so einen reibungslosen Unternehmsablauf zu sichern. Die Kostenrechnung ist in das betriebliche Rechnungswesen neben der Finanzbuchhaltung eingeordnet.

Die Kostenrechnung bezeichnet auch die Aufstellung von Gerichtskosten die von der Geschäftstelle dem Zahlungspflichtigem zugestellt werden.

Diesen Artikel zitieren

„Kostenrechnung“. Wirtschaftslexikon.de, 31.03.2018. https://wirtschaftslexikon.de/kostenrechnung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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