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Kostenstelle

15. Oktober 201915.10.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareK

Mit dem Begriff Kostenstelle beschreibt man betriebliche Teilbereiche welche in der Kostenrechnung selbständig abgerechnet werden. Man achtet bei ihrer Bildung auf folgende Grundsätze:

  • Die Kostenstelleneinteilung muss die ganze Beriebsorganisation abdecken und daher vollständig sein. Man gliedert sie nach den betrieblichen Funktionen wie Logistik, Beschaffung, Verwaltung, Vertrieb und Fertigung
  • Man teilt die Kostenstellen aufgrund der Praktikabilität in räumliche Einheiten auf wie Filialen, Werke, Hallen und Gebäude
  • Man nutzt Bezugsgrössen für die Kostenstellen als einheitliche Massgrößen für die Kostenverursachung wie räumliche Größen, Stundensätze etc. welche man den Kosten verursachungsgerecht zuordnet
  • Man muss die Kosten bei der Einteilung zweifelsfrei zuordnen können
  • Es wird darauf geachtet, dass die gebildeten Kostenstellen selbständige Verantwortungsbereiche sind, so soll der Kostenstelleleiter veranwortlich sein für die Höhe des Kostenaufkommens sowie die sachgerechte und zielgerechte Zielvereinbarung bei der Kostenplanung und Kostenkontrolle ermöglichen
Diesen Artikel zitieren

„Kostenstelle“. Wirtschaftslexikon.de, 15.10.2019. https://wirtschaftslexikon.de/kostenstelle/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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