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Lastenheft

26. April 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareL

Im Lastenheft beschreibt der Auftrageber präzise die Gesamtheit seiner Forderungen.

Was entwickelt oder produziert werden soll.

Die Umsetzungsarbeit sollte erst beginnen, wenn der Auftraggeber das Pflichtenheft vom Auftragnehmer akzeptiert.

Man spricht auch von Anforderungspezifikation, Kundenspezifikation, Anwenderspezifikation oder Requirement Specifiaction, User Specification.

Es sind die Anforderungen des Auftraggebers an die Lieferung und Leistungen des Auftragnehmers definiert.

So kann das Lastenheft in einer Ausschreibung verwendet werden und mögliche Auftragnehmer erstellen auf dieser Grundlage ein Pflichtenheft mit dem sie die Anforderungen des Lastenheftes lösen möchten bzw. zu lösen gedenken. So kann der Auftraggeber den für ihn geeignetsten Vorschlag auswählen.

Die Anforderungen sollten im Lastenheft allgemein gehalten sein, damit der Auftragnehmer die Möglichkeit hat ohne konkrete Anforderungen optimale Lösungen zu erarbeiten.

In DIN 69901-5 ist das Lastenheft definiert als „vom Auftraggeber festgelegte Gesamtheit der Forderungen an die Lieferungen und Leistungen eines Auftragnehmers innerhalb eines Auftrages“.

Auftragsgeber und Auftragsnehmer können in einem Workshop gemeinsam das Lastenheft erstellen.

Erwartungen aller beteiligten Abteilungen festhalten, was soll das Projekt bringen? Warum ist es notwendig? Welchen Nutzen soll das Projektbringen? Überprüfung der rechtlichen Rahmenbedingungen, Bedarf langfristig spiegeln, Beschaffung mit der Unternehmensstrategie abgleichen

Diesen Artikel zitieren

„Lastenheft“. Wirtschaftslexikon.de, 26.04.2018. https://wirtschaftslexikon.de/lastenheft/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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