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Lieferbedingungen

19. August 20201 Minute Lesezeit0 KommentareL

Der Begriff Lieferbedingungen beschreibt im Allgemeinen die im Handelsverkehr üblichen bei Kaufverträgen und Werkverträgen geschlossenen Vereinbarungen welche die näheren Einzelheiten der Vertragsabwicklung bestimmen.

So können beispielsweise Abmachungen getroffen werden über den Liefertermin, den Erfüllungsort, die Aufmachung und die Verpackung usw.

Man versteht unter den Lieferbedingungen keine Bedingungen im rechtlichen Sinne, vielmehr sind sie Bestandteile eines jeweiligen Vertrages.

Rechtlich können die Lieferbedingungen im Einzelfall vereinbart werden oder sich auch aus dem Gesetz oder nach Handelsbrauch oder auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen den AGB enthalten sein.

Für den Außenhandel beschreiben Lieferbedingungen Abreden darüber wo und wann die zu liefernde Exportware dem Käufer oder dem Auftraggeber übergeben wird im Sinne des Übergangs des Lieferrisikos, siehe auch Incoterms.

Häufig sind zu den Lieferbedingungen auch Zahlungsbedingungen verbunden vereinbart in Form von den Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

Diesen Artikel zitieren

„Lieferbedingungen“. Wirtschaftslexikon.de, 19.08.2020. https://wirtschaftslexikon.de/lieferbedingungen/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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