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Incoterms

13. September 20182 Minuten Lesezeit2 KommentareI

Die Incoterms stehen als Abkürzung für „International Commerical Terms“.

Unter Incoterms versteht man internationale Regeln für die Auslegung von handesüblichen Vertragsformeln bei Außenhandelsverträgen.

In den einzelnen Vertragsformeln sind 10 Verpflichtungen der Verkäufer und Käufer aufgeführt. Wie beispielsweise die Beschaffung von Einfuhr- und Ausfuhrdokumenten, Versicherungsverträgen, Ort der Lieferung, Beförderungsverträge etc.

Vor allem werden Fragen des Gefahrenüberganges zwischen Verkäufer und Käufer definiert und entsprechende Zölle für Einfuhr, Ausfuhr, Versicherungsprämien und deren Kostenteilung zwischen beiden Parteien.

So helfen die Incoterms dabei landesunterschiedliche Handeslklauseln zu vermeiden und Klarheit bei der Lieferung zu schaffen.

Die Incoterms sind kein Ersatz für einen Kaufvertrag, sie ergänzen vielmehr Punkte des Kostenüberganges beim Transport und beim Gefahrenübergang.

Die erster Veröffentlichung der Incoterms erfolgte 1936 durch die internationale Handelskammer ICC, International Chamber of Commerce.

Das Kürzel FOB steht für free on board nimmt Bezug auf die ICC, alternativ wird auch Incoterms® verwendet mit der Jahreszahl auf die sie sich bezieht wie Incoterms®2010.

Die Struktur der 10 Vertragsformeln

Die einzelnen Vertragsformen haben eine identische Struktur. Man unterscheidet bei den Verpflichtungen zwischen dem Verkäufer (A) und dem Käufer (B) und kürzt entsprechend A 1-10 bis B 1-10 ab.

  1. Allgemeine Verpflichtungen des Verkäufers/ Käufers für die Bereitstellung/Bezahlung der Ware
  2. Lizenzen, Genehmigungen, Sicherheitsfreigaben sowie andere Formalitäten, die Abfertigung des Importe
  3. Beförderungs- und Versicherungsverträge und mögliche Verpflichtungen
  4. Lieferung/Übernahme, wann und wo wird die Ware geliefert?
  5. Gefahrenübergang, wer trägt das Risiko bei Verlust oder Beschädigung der Ware?
  6. Kostenverteilung zwischen Verkäufer und Käufer
  7. Benachrichtigungen an den Käufer/Verkäufer bezüglich Versand und Empfang
  8. Transportdokument un Liefernachweis
  9. Prüfung, Verpackung, Kennzeichnung der Ware
  10. Unterstützung bei Informationen und mögliche hiermit verbundene Kosten

Im Laufe der Zeit wurden Anpassungen der Incoterms vorgenommen und neue Klausen eingeführt (DAT, DAP) und alte gestrichen (DES, DAF, DEQ, DDU).

Beide Parteien können auch Modifikationen vornehmen und so Klausen abändern oder im Einzelfall präzisieren. Jedoch sollten diese idealerweise handelsüblich sein um spätere Probleme zu vermeiden.

Diesen Artikel zitieren

„Incoterms“. Wirtschaftslexikon.de, 13.09.2018. https://wirtschaftslexikon.de/incoterms/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

2 Kommentare

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  1. Lieferbedingungen - Wirtschaftslexikon.de 19. August 2020

    […] Für den Außenhandel beschreiben Lieferbedingungen Abreden darüber wo und wann die zu liefernde Exportware dem Käufer oder dem Auftraggeber übergeben wird im Sinne des Übergangs des Lieferrisikos, siehe auch Incoterms. […]

  2. FCA - Wirtschaftslexikon.de 25. Dezember 2020

    […] also auf Deutsch frei Frachtführer_ benannter Ort als Vertragsformel der von der ICC entwickelten Incoterms für […]

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