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Lohnsteuer

18. Mai 20191 Minute Lesezeit0 KommentareL

Im Englischen spricht man von „wage tax“, ist eine innerhalb des Steuerabzugsverfahrens erhobene Einkommensteuer, also eine Abzugsteuer.

Der Schuldner der Lohnsteuer ist der Arbeitnehmer.

Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer durch Abzug vom Arbeitslohn einbehalten und dem Finanzamt melden und dieses abführen.

So erfolgt die Erhebung der Einkommensteuer als Lohnsteuer durch einen Abzug von dem laufenden Arbeitslohn nach §§ 38 ff. EStG bei lohnsteuerpflichtigen Tätigkeiten.

Bei einer Einkommensteuerfestsetzung wird die abgeführte Lohnsteuer auf die Einkommensteuerschuld angerechnet nach § 36 Abs. 2 Nr. 2 EStG.

Im Quellenabzugsverfahren wird die Lohnsteuer bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit auf den Arbeitslohn veranschlagt.

Es handelt sich um eine Sonderform der Einkommensteuer und keine eigene Steuerform.

Diesen Artikel zitieren

„Lohnsteuer“. Wirtschaftslexikon.de, 18.05.2019. https://wirtschaftslexikon.de/lohnsteuer/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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