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Personalbeschaffung

26. Dezember 201826.12.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareP

Der Begriff Personalbeschaffung beschreibt die Einstellung und Gewinnung von Mitarbeiten welche von einer Bank benötigt werden in einer bestimmten Quantität und Qualität. Sie ist Teil der Personalplanung.

Die Personalbeschaffung kann von innen als interne Personalbeschaffung erfolgen oder auch von außen als eine externe Personalbeschaffung.

Bei der internen Personalbeschaffung konzentriert man sich auf Mitarbeiter welche schon im Unternehmen angestellt sind. Hier kann der Betriebsrat nach § 93 BertVG eine interne Ausschreibung von neuen oder vakanten Stellen fordern.

Bei der externen Personalbeschaffung konzentriert man sich bei der Suche auf den außerbetrieblichen Arbeitsmarkt.

Abhängig davon wie dringlich der Bedarf an Personal ist, der Arbeitsmarktlage und den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln können verschiedene Arten genutzt werden wie ein passives Verhalten durch die Verwendung oder Aufbau von einer Bewerberkartei, eine aktive Personalsuche als Personalmarketing, Anfragen bei staatlichen Arbeitsvermittlungsstellen, eine Auswertung von Stellengesuchen etc.

Grundlagen für die Beschaffung neues Personals (Personalmanagement) sind die Personalbeschaffungsplanung und Personalbedarfsplanung.

Von einem Personalbeschaffungsbedarf spricht man wenn der für die Zukunft ermittelte Bedarf an Arbeitskräften den aktuell vorhandenen Personalbestand überschreitet.

Durch eine quantitative Bestandsplanung und Bedrafsplanung erfolgt der Palnungsprozess, aus diesen erfolgt die tatsächlich benötigte Netto-Personalbedarf.

Diesen Artikel zitieren

„Personalbeschaffung“. Wirtschaftslexikon.de, 26.12.2018. https://wirtschaftslexikon.de/personalbeschaffung/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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