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Pfandbrief

18. Januar 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareP

Unter einem Pfandbrief versteht man eine langfristige Schuldverschreibung welche von Realkreditinstituten zur Refinanzierung von Hypothekarkrediten genutzt wird.

So ist ein Pfandbrief ein Wertpapier über eine Forderung zu einem festen Zinssatz.

Die festverzinslichen Schuldverschreibungen werden von öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten und privaten Hypothekenbanken zur Finanzierung von Grundschuldkrediten und Hypotekarkrediten emittiert. An diese Pfandbriefe werden hohe Anforderungen bezüglich des Adressenausfallrisikos gestellt.

So muss der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe in der Höhe seines Nennwertes durch Hypotheken oder Grundschulden mindestens in gleicher Höhe und Zinsertrag gedeckt sein. Außerdem muss ein Treuhänder darauf achten, dass die Deckungswerte in ein Hypothekenregister eingetragen sind und die Deckung zu jeder Zeit vorhanden ist.

Im Englischen werden sie als „mortgage bond“ bezeichnet die in Folge des Hypothekenbankgesetzes von 1927 oder dem Gesetz über Schiffspfandbriefbanken von 1933 zur Refinanzierung als festverzinsliche Wertpapiere emittiert werden.

Durch sie beschaffen Realkreditinstitute langfristige Mittel durch die Emission der Pfandbriefe am Kapitalmarkt.

Ein Hypotehkenpfandbrief ist eine unkündbare festverzinsliche Schuldverschreibung, also Anleihe, eines Kreditinstitutes, also einer Pfandbriefanstalt, die der Finanzierung von Hypothekarkrediten dient.

Typische Laufzeiten sind von 15 bis 25 Jahren, früher betrugen sie 30 bis 50 Jahre.

Das Hypotehkenbankgesetz HypBankG regelt die Vorschriften für die Deckung und Emission für öffentlich-rechtliche Kreditanstalten im öffentlichen Pfandbriefgesetz sowie für Schiffshypothekenbanken im Schiffsbankgesetz.

Der Gesamtbetrag der umlaufenden Pfandbriefe muss so in der Höhe des Nennwertes zu jedem Zeitpunkt durch Hypotheken gleicher Höhe und gleichen Zinsertrages gedeckt sein laut § 6(1) HypBankG. Der Pfandbrief gilt als in Umlauf gebracht wenn der Treuhänder nach § 30 Abs. 3 HypBankG ihn ausgefertigt und der Bank übergeben hat.

Diesen Artikel zitieren

„Pfandbrief“. Wirtschaftslexikon.de, 18.01.2018. https://wirtschaftslexikon.de/pfandbrief/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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