Man spricht von einer Selbstbeteiligung innerhalb der Versicherungswirtschaft, sobald sich der Versicherungsnehmer am Schaden beteiligt entsprechend den festgelegtem Regeln im Versicherungsvertrag.
Es werden hierbei verschiedene Formen bei der Realisierung unterschieden:
- Eine prozentualer Selbstbehalt, hier trägt der Versicherungsnehmer einen festen Prozentsatz am Schaden selbst, meist mit einer Obergrenze in der Praxis vereinbart.
- Die Abzugsfranchise sieht vor dass der Versicherungsnehmer einen festgelegten Betrag (Franchise) am Schaden selbst trägt und der Versicherer die übrige Summe die darüber liegt.
- Bei einer Integralfranchise zahlt der Versicherte alle Schäden bis zu einer vereinbarten Höhe selbst, übersteigt der Schaden den Betrag so muss der Versicherer die gesamte Summe übernehmen.
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