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Sparkassen

10. November 201910.11.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareS

Sparkassen sind öffentlich-rechtliche Kreditinstitute die um Ursprung nur Einlagegeschäfte und das ihm entsprechende langfristige Darlehensgeschäft betrieben haben, heute führen sie fast alle anderen Bankgeschäfte aus. Im Regelfall sind es von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden errichtete rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts, ihnen obligt die Förderung des Spargeschäfts. Sie unterliegen als Kreditinstitute der Bankenaufischt nach dem GKW.

Das landesrechtlich geregelte Koummunalrecht greift auf die Verwaltung und Organisation. Dabei sind Sparkassen regional in Sparkassen und Giroverbänden zusammengeschlossen, die wiederum zum Deutschen Sparkassen- und Giroverband zusammengefasst sind. Sie nutzen als Verrechnungsstellen regionale Girozentralen mit dem Spitzeninstitut Deutsche Girozentrale.

Diesen Artikel zitieren

„Sparkassen“. Wirtschaftslexikon.de, 10.11.2019. https://wirtschaftslexikon.de/sparkassen/

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