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Takeover

18. Dezember 20171 Minute Lesezeit0 KommentareT

Mit Takeover bezeichnet man eine Unternehmensübernahme (Akquisition) von einem Unternehmen durch ein anderes Unternehmen.

Dabei kann die Übernahme entweder „friendly“ also einvernehmlich, aber auch „unfriendly“, das heißt für das übernommene Unternehmen zunächst unbewusst und unbemerkt erfolgen.

Wurde die Übernahme eines Unternehmens vollzogen, so muss man über die Form des Unternehmenszusammenschlusses entscheiden.

Diesen Artikel zitieren

„Takeover“. Wirtschaftslexikon.de, 18.12.2017. https://wirtschaftslexikon.de/takeover/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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