Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Territorialgewässer und internationale Gewässer einfach erklärt

29. August 20265 Minuten Lesezeit0 KommentareI, T

Territorialgewässer gehören zum Hoheitsbereich eines Küstenstaates. Internationale Gewässer stehen dagegen grundsätzlich allen Staaten offen. Zwischen diesen Bereichen liegen weitere Meereszonen mit unterschiedlichen Rechten und Zuständigkeiten.

Die rechtliche Einteilung der Meere richtet sich vor allem nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen. Entscheidend ist dabei nicht nur die Entfernung von der Küste, sondern auch, ob es um die Wasseroberfläche, den Meeresboden, Rohstoffe oder die Schifffahrt geht.

Was sind Territorialgewässer?

Als Territorialgewässer wird gewöhnlich das sogenannte Küstenmeer bezeichnet. Es darf sich bis zu zwölf Seemeilen von der festgelegten Basislinie eines Küstenstaates erstrecken.

Eine Seemeile entspricht 1,852 Kilometern. Das Küstenmeer kann damit eine Breite von bis zu rund 22,2 Kilometern erreichen.

Der Küstenstaat besitzt dort grundsätzlich Hoheitsrechte über:

  • das Wasser,
  • den Meeresboden und seinen Untergrund,
  • den Luftraum über dem Küstenmeer,
  • Fischerei und Rohstoffnutzung,
  • Umwelt- und Sicherheitsvorschriften.

Das Küstenmeer ist allerdings nicht vollständig für ausländische Schiffe gesperrt. Sie besitzen grundsätzlich ein Recht auf friedliche Durchfahrt, sofern dadurch Frieden, Ordnung und Sicherheit des Küstenstaates nicht beeinträchtigt werden.

Was sind Binnengewässer?

Binnengewässer liegen landwärts der Basislinie, von der aus die verschiedenen Meereszonen gemessen werden. Dazu können beispielsweise zählen:

  • Häfen,
  • Flussmündungen,
  • Buchten,
  • Kanäle,
  • Seen und Flüsse innerhalb eines Staates.

Hier besitzt der Staat regelmäßig umfassendere Hoheitsrechte als im Küstenmeer. Ein allgemeines Recht ausländischer Schiffe auf Durchfahrt besteht in Binnengewässern normalerweise nicht.

Was ist die Anschlusszone?

An das Küstenmeer kann sich die sogenannte Anschlusszone anschließen. Sie darf bis zu 24 Seemeilen von der Basislinie reichen.

Die Anschlusszone gehört nicht vollständig zum Staatsgebiet. Der Küstenstaat darf dort aber bestimmte Verstöße verhindern oder verfolgen, insbesondere in den Bereichen:

  • Zoll,
  • Steuern,
  • Einwanderung,
  • Gesundheitsvorschriften.

Was ist die ausschließliche Wirtschaftszone?

Die ausschließliche Wirtschaftszone, kurz AWZ, darf sich bis zu 200 Seemeilen von der Basislinie erstrecken. Das entspricht rund 370 Kilometern.

Die AWZ ist kein gewöhnliches Staatsgebiet. Der Küstenstaat besitzt dort aber besondere wirtschaftliche Rechte. Dazu gehören insbesondere:

  • Fischerei und Bewirtschaftung der Fischbestände,
  • Förderung von Erdöl, Erdgas und anderen Rohstoffen,
  • Errichtung von Offshore-Windkraftanlagen,
  • Erforschung und Nutzung des Meeresbodens,
  • bestimmte Maßnahmen zum Schutz der Meeresumwelt.

Andere Staaten dürfen die AWZ weiterhin für die Schifffahrt und den Überflug nutzen. Auch das Verlegen von Unterseekabeln und Pipelines bleibt unter den Voraussetzungen des internationalen Seerechts möglich.

Was sind internationale Gewässer?

Der Ausdruck internationale Gewässer wird im allgemeinen Sprachgebrauch für Meeresgebiete verwendet, die keiner staatlichen Hoheit unterliegen. Der rechtlich genauere Begriff lautet häufig Hohe See.

Die Hohe See beginnt dort, wo weder Binnengewässer, Küstenmeer noch ausschließliche Wirtschaftszone eines Staates gelten. Sie steht grundsätzlich allen Staaten offen.

Zu den Freiheiten der Hohen See gehören unter anderem:

  • Freiheit der Schifffahrt,
  • Freiheit des Überflugs,
  • Verlegung von Unterseekabeln und Pipelines,
  • wissenschaftliche Forschung,
  • Fischerei unter Beachtung internationaler Regeln.

Internationale Gewässer sind dennoch kein rechtsfreier Raum. Für Schiffe gelten insbesondere die Vorschriften ihres Flaggenstaates sowie internationale Abkommen zur Schifffahrt, Fischerei, Sicherheit und zum Umweltschutz.

Was ist der Festlandsockel?

Der Festlandsockel betrifft nicht die darüberliegende Wassersäule, sondern den Meeresboden und seinen Untergrund.

Ein Küstenstaat besitzt dort besondere Rechte zur Erforschung und Nutzung natürlicher Ressourcen. Unter bestimmten geologischen Voraussetzungen kann der Festlandsockel über eine Entfernung von 200 Seemeilen hinausreichen.

Deshalb können sich die Rechte am Meeresboden von den Rechten im darüberliegenden Wasser unterscheiden.

Territorialgewässer und internationale Gewässer im Vergleich

Meereszone Ausdehnung Rechte des Küstenstaates
Binnengewässer Landwärts der Basislinie Umfassende staatliche Hoheit
Küstenmeer Bis 12 Seemeilen Staatliche Hoheit mit Recht auf friedliche Durchfahrt
Anschlusszone Bis 24 Seemeilen Begrenzte Kontroll- und Eingriffsrechte
Ausschließliche Wirtschaftszone Bis 200 Seemeilen Besondere Rechte an Rohstoffen und wirtschaftlicher Nutzung
Hohe See Außerhalb der nationalen Meereszonen Keine ausschließliche Hoheit eines einzelnen Staates

Wem gehören internationale Gewässer?

Internationale Gewässer gehören keinem einzelnen Staat. Jeder Staat darf sie im Rahmen des internationalen Rechts nutzen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass dort alles erlaubt ist. Piraterie, Menschenhandel, unerlaubte Verschmutzung und andere Verstöße können verfolgt werden. Zudem unterliegen Schiffe grundsätzlich der Rechtsordnung des Staates, dessen Flagge sie führen.

Kurz zusammengefasst

Territorialgewässer reichen regelmäßig bis zu zwölf Seemeilen vor die Küste und unterliegen der Hoheit des Küstenstaates. In der bis zu 200 Seemeilen breiten ausschließlichen Wirtschaftszone besitzt dieser vor allem wirtschaftliche Nutzungsrechte. Erst außerhalb der nationalen Meereszonen beginnt die Hohe See, die grundsätzlich allen Staaten offensteht.

Hinweis: Der Beitrag vermittelt einen allgemeinen Überblick und stellt keine rechtliche Beratung dar. Bei konkreten Grenz-, Schifffahrts- oder Nutzungsfragen sind die jeweils geltenden internationalen Abkommen und nationalen Vorschriften zu prüfen.

 

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Duty-free einkaufen: Mehrwertsteuer-Erstattung, Freimengen und Zollregeln
Rezession einfach erklärt Rezession einfach erklärt: Bedeutung, Ursachen und Folgen Eine Rezession bezeichnet eine Phase, in der die wirtschaftliche... Index Index in der Wirtschaft – Bedeutung, Berechnung und Beispiele Ein Index wird in der Wirtschaft verwendet,... True Crime True Crime – Was steckt hinter dem Genre? True Crime (englisch für „wahres Verbrechen“) bezeichnet Bücher,...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragKommanditist
Nächster Beitrag →Duty-free einkaufen: Mehrwertsteuer-Erstattung, Freimengen und Zollregeln

Neueste Beiträge

  • Duty-free einkaufen: Mehrwertsteuer-Erstattung, Freimengen und Zollregeln
  • Territorialgewässer und internationale Gewässer einfach erklärt
  • Kommanditist
  • Komplementär
  • GmbH – Definition, Bedeutung, Haftung und Gründung
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen