Termingeschäfte sind gekennzeichnet dadurch, das die Lieferung bzw. Abnahme von Waren-, Effekten- oder Devisengeschäften die Bezahlung der gehandelten Werte nicht am Tage des Vertragsabschlusses, sondern erst später erfolgt zu einem beim Geschäftsabschluss vereinbarten Zeitpunkt mit einem fixen Kurs bzw. Preis.
Termingeschäfte
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„Termingeschäfte“. Wirtschaftslexikon.de, 11.02.2019. https://wirtschaftslexikon.de/termingeschaefte/
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