Termingeschäfte sind gekennzeichnet dadurch, das die Lieferung bzw. Abnahme von Waren-, Effekten- oder Devisengeschäften die Bezahlung der gehandelten Werte nicht am Tage des Vertragsabschlusses, sondern erst später erfolgt zu einem beim Geschäftsabschluss vereinbarten Zeitpunkt mit einem fixen Kurs bzw. Preis.
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