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Umlaufvermögen

20. März 201920.03.20191 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareU

Das Umlaufvermögen ist eine Sammelbezeichnung für Vermögensgegenstände welche nicht für den dauernden Geschäftsbetrieb bestimmt sind und auch keine Posten in der Rechnungsabgrenzung sind. Das Gegenteil hierzu sind Anlagevermögen.

Zum Umlaufvermögen gehören beispielsweise Schecks, Kassenbestände, Guthaben bei Kreditinstitute, Bundesbankguthaben, Vorräte, Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Sind Wertpapiere zur Veräußerung oder als kurzfristige Liquiditätsreserve bestimmt so können auch diese zum Umlaufvermögen gezählt werden, ist dieses nicht der Fall so gehören sie zum Anlagevermögen.

Bewerte wird der Posten des Umlaufvermögens nach dem Niederstwertprinzip, mit Ausnahme für den Handelsbestand von Banken nach § 340e III HGB.

Diesen Artikel zitieren

„Umlaufvermögen“. Wirtschaftslexikon.de, 20.03.2019. https://wirtschaftslexikon.de/umlaufvermoegen-2/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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