Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Unternehmensergebnis

30. November 202030.11.20201 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareU

Das Unternehmensergebnis beschreibt die Differenz zwischen Aufwendungen und Erträgen in einem Unternehmen.

Dabei umfasst das Unternehmensergebnis die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach § 275 HGB als Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit und das außergewöhnliche Ergebnis minus Steuern.

In der Kostenrechnung ist das Betriebsergebnis korrigiert um nicht pagatorische Erlöse und Kosten und das neutrale Ergebnis.

Man unterscheidet das positive Unternehmensergebnis als Unternehmungsgewinn, so liegt ein Gewinn vor nach HGB ein Jahresüberschuss sowie das negative Unternehmensergebnis als Unternehmensverlust, es liegt ein Verlust vor nach HGB als Jahresfehlbetrag.

Das Totalergebnis ist das Unternehmensergebnis bezogen auf die gesamte Lebenszeit einer Unternehmung.

Das Periodenergebnis ist das Unternehmensergebnis bezogen auf einen Teilabschnitt, dieses kann ein Jahresergebnis sein welches ermittelt wird durch die jährliche Gewinn- und Verlustrechnung oder auch ein kurzfristiges Ergebnis welches durch eine kurzfristige Erfolgsrechnung ermittelt wird.

Diesen Artikel zitieren

„Unternehmensergebnis“. Wirtschaftslexikon.de, 30.11.2020. https://wirtschaftslexikon.de/unternehmensergebnis/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Entsorgungslogistik
Umsatzkostenverfahren Das Umsatzkostenverfahren stellt den Umsatzerlösen die Kosten der dafür verkauften Produkte und erbrachten Leistungen gegenüber. Warenbestand,... Unternehmensgesellschaft Der Ausdruck Unternehmensgesellschaft beschreibt eine Gesellschaft als Trägerin eines Unternehmens. Er bezeichnet jedoch keine bestimmte gesetzliche... Umsatz Der Umsatz gehört zu den wichtigsten betriebswirtschaftlichen Kennzahlen. Er beschreibt vereinfacht den Wert der Waren und...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragVertriebspolitik
Nächster Beitrag →Entsorgungslogistik

Neueste Beiträge

  • Finanzierung: Definition, Arten und Beispiele
  • Refinanzierung: Bedeutung, Formen und Beispiele
  • Gustatorisch: Bedeutung und gustatorisches Lernen im Marketing
  • Awareness-Regeln: Grenzen respektieren und aufeinander achten
  • Bruttoinlandsprodukt: Definition, Berechnung und Aussagekraft des BIP
  1. sirtir zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Hallo ElkeF, der wichtigste Unterschied liegt darin, wie stark der Staat in die Wirtschaft eingreift. Beim Merkantilismus (vor allem im…

  2. ElkeF zu Merkantilismus11. Oktober 2026

    Was ist der Unterschied von Merkantilismus und Freier Marktwirtschaft?

  3. alexanders zu Semantik und Syntax28. September 2026

    hallo

  4. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  5. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen