Verfügungsrechte definieren ökonomisch betrachtet die in einer Gesellschaft anerkannten Handlungsspielräume und Handlungsanreize von Akteuren bezüglich knapper Ressourcen welche alternative Verwendungsmöglichkeiten haben. Aus volkswirtschaftlicher Sicht sind die Zuordnung und Definition von Verfügungsrechten maßgeblich für die Verteilung und Höhe des Wohlstandes in einer Gesellschaft.
Verfügungsrechte
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„Verfügungsrechte“. Wirtschaftslexikon.de, 13.10.2020. https://wirtschaftslexikon.de/verfuegungsrechte/
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