Zum Inhalt springen

Wirtschaftslexikon.de

Verständlich Praxisnah Schnell suchbar
  • A
    • Beitrag fehlt
    • Beitrag erstellen
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
    • W
    • X
    • Y
    • Z
    • Impressum

Verwandtschaft

28. Juli 20191 Minute Lesezeit0 KommentareV

Nach dem BGB ist die Verwandtschaft eine auf gemeinsamer Abstammung beruhende Blutsverwandtschaft (§ 1589 BGB).

In gerader Linie verwandt sind demnach die Personen die voneinander abstammen wie Vater-Sohn, Großmutter-Enkel, in der Seitenlinie sind es diejenigen welche von einem gemeinsamen Dritten abstammen wie Geschwister oder Tante und Nichte.

Der Grad der Verwandschaft wird nach § 1589 I 3 BGB durch die Zahl der sie vermittelnden Geburten bestimmt.

Also bei Vater und Sohn ist es der erste Grad. Bei Großmutter und Enkel der 2. Grad in der Verwandschaft. Bei der Seitenlinie gibt es keine Verwandschaft des ersten Grades, Geschwister sind deshalb zweiten und Tante mit Nichte im 3. Grade miteinander in der Seitenlinie verwandt.

Die Verwandschaft hat Bedeutung im Erbrecht, der Unterhaltspflicht etc.

Die Verwandten von Ehegatten sind mit dem anderen Ehegatten nicht verwand, sondern verschwägert nach § 1590 BGB, dassgleiche gilt für die Lebenspartnerschaft nach § 11 II LPartG.

Diesen Artikel zitieren

„Verwandtschaft“. Wirtschaftslexikon.de, 28.07.2019. https://wirtschaftslexikon.de/verwandtschaft/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

0 Kommentare

Hast du eine Frage oder ein Praxisbeispiel? Teile es mit uns.

Antwort abbrechen

Dranbleiben

Weitere hilfreiche Einstiege

Nächster Beitrag Standortfaktoren
Visual Merchandising Unter Visual Merchandising versteht man die gezielte visuelle Gestaltung von Verkaufsflächen und Warenpräsentationen mit dem Ziel,... Unterschied zwischen BWL und VWL einfach erklärt Die Betriebswirtschaftslehre untersucht wirtschaftliche Entscheidungen einzelner Unternehmen. Die Volkswirtschaftslehre betrachtet wirtschaftliche Zusammenhänge zwischen Haushalten, Unternehmen, Staat... Volkseinkommen Volkseinkommen – Definition und Bedeutung Das Volkseinkommen ist eine wichtige volkswirtschaftliche Kennzahl. Es gibt vereinfacht an,...

Beitragsnavigation

← Vorheriger BeitragEinzelhandel
Nächster Beitrag →Standortfaktoren

Neueste Beiträge

  • Nutzer
  • Lösung
  • Aufstocker – Definition und Bedeutung
  • Wohlfahrtseinbuße – Definition und Bedeutung
  • Wer darf Skonto berücksichtigen?
  1. Bruder Johannes XY zu Lithium, Silber und Gold26. Januar 2026

    Preis-Vergleich Gold und Lithium - Jänner 2026 Der aktuelle Lithiumpreis pro kg liegt bei etwa 17.100 USD pro kg. (171.000…

  2. Rico zu Drei-Schichten-Modell9. Januar 2026

    Wo finde ich die wissenschaftliche Fachquelle zu dieser Aussage?

  3. Ralph zu Cap-Darlehen2. Mai 2024

    Grüße von boersenwissen.info

  4. Ralph zu Bilanz2. Mai 2024

    Viele Grüße, Schaut auch mal bei uns rein

  5. Compliance - Wirtschaftslexikon.de zu Corporate Governance19. Oktober 2023

    […] hat in den letzten Jahren aufgrund strengerer Vorschriften und einer verstärkten Betonung der Corporate Governance erheblich zugenommen. Unternehmen müssen…

Kategorien

  • A
  • Allgemein
  • B
  • C
  • D
  • E
  • F
  • G
  • H
  • I
  • J
  • K
  • L
  • M
  • N
  • O
  • P
  • Q
  • R
  • S
  • T
  • U
  • V
  • W
  • X
  • Y
  • Z

Seiten

  • Beitrag erstellen
  • Beitrag fehlt
  • Datenschutz
  • Impressum
  • Ohne Anmeldung einen Beitrag erstellen
  • Wirtschaftslexikon
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen

Wirtschaftslexikon.de

Wirtschaftsbegriffe, Kennzahlen und Praxiswissen verständlich erklärt.

  • Impressum
  • Datenschutz
  • Datenschutz & Nutzungsbedingungen