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Leistung

29. Mai 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareL

Unter Leistung beschreibt man in der Betriebswirtschaftslehre ein gelungenes Ergebnis eines betrieblichen Erzeugungsprozesses. Hierbei umschreibt der mengenmäßige Output die produzierten Stückzahlen. Der bewertete mengenmäßige Output stellt den Wert des Prozessergebnisses dar. Weiterhin beschreibt man das Gegenteil der Kosten und wird auch zunehmend als Erlös umschrieben.

In der Kostenrechnung wird unterschieden zwischen innerbetrieblichen Leistungen wie der Kalkulation in der Kostenstellenrechnung und absatzbestimmten Leistungen wie die Kalkulation innerhalb der Kostenträgerrechnung.

Im Zivilrecht versteht man die Unterlassung oder Handlung zu der ein Schuldner in einem Schuldverhältnis verpflichtet ist, wie beispielsweise in Form der Übereignung von verkauften Sachen. Im Umsatzsteuerrecht versteht man unter Leistung den Lieferungen und andere Leistungen.

Im Umsatzsteuerrecht beschreibt die Leistung Lieferungen und sonstige Leistungen.

Im physikalischen Sinne versteht man unter der Leistung die Energie die in einem Zeitrum umgesetzt wird. Das Formelzeichen ist P für Englisch power. Die SI-Einheit ist das Watt mit dem Einheitenzeichen W. Der Quotient aus der verrichteten Arbeit W oder aufgewendeten Energie E und der hierfür benötigten Zeit t beschreibt die Leistung P. P=W/t=E/t.

 

Diesen Artikel zitieren

„Leistung“. Wirtschaftslexikon.de, 29.05.2018. https://wirtschaftslexikon.de/leistung/

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