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Rumpfwirtschaftsjahr

8. Juni 201808.06.20181 Minute LesezeitLesezeit: 1 Min.0 Kommentare0 KommentareR

Das Rumpfwirtschaftsjahr ist ein Zeitraum welcher im Steuerrecht Anwendung findet, wenn ein übliches Wirtschaftsjahr mit der Länge von 12 Monaten unterschritten wird.

So ist das Rumpfwirtschaftsjahr der Gewinnermittlungszeitraum, gerade bei der Einstellung, Gründung oder Umstellung eines Betriebes, wenn das Wirtschaftsjahr vom Kalenderjahr abweicht.

Dabei darf das Rumpfwirtschaftsjahr gebildet werden wenn der zukünftige Bilanzstichtag dadurch auf das Ende des Kalenderjahres fällt.

In anderen fällen darf ein Rumpfwirtschaftsjahr nur bei der Zustimmung der Finanzbehörde eingeführt werden, insbesondere wenn die Einführung aus anderen wirtschaftlichen Gründen als dem Erreichen von steuerlichen Vorteilen.

Diesen Artikel zitieren

„Rumpfwirtschaftsjahr“. Wirtschaftslexikon.de, 08.06.2018. https://wirtschaftslexikon.de/rumpfwirtschaftsjahr/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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