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Zahlungsverkehr

10. November 201810.11.20182 Minuten LesezeitLesezeit: 2 Min.0 Kommentare0 KommentareZ

Im Außenhandel ist ein freier Zahlungsverkehr und Kaptialverkehr ein gemeinsames Merkmal. Es handelt sich um eine Gegenleistung für Waren- sowie Dienstleistungsaustausch.

In der EU sind die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet Zahlungen zu genehmigen in der jeweiligen Währung in der der Begünstigte oder Gläubiger ansässig ist.

Der Zahlungsverkehr beschreibt die Zahlungsvorgängen von allen beteiligten Wirtschaftssubjekten. Innerhalb einer Volkswirtschaft spricht man vom nationalen Zahlungsverkehr. Der Zahlungsverkehr zwischen Volkswirtschaften wird internationaler Zahlungsverkehr genannt.

Dabei wird der Zahlungsverkehr durch eine Übertragung von Zahlungsmitteln vollzogen wie Bargeld, Buchgeld oder Geldsurrogate wie Schecks oder Wechsel.

Einschränkungen im internationalen Zahlungsverkehr sind eine staatlicher unmittelbarer dirigistischer Eingriff der den Wirtschaftsverkehr über die monetäre Seite beeinflusst.

So können Maßnahmen den Verkauf und Ankauf von Fremdwährungen einschränken, die freie Konvertierbarkeit von Währungen.

Einschränkungen im Zahlungsverkehr betreffen häufig nur Teile des außenwirtschaftlichen Verkehrs. So können Devisenbeschränkungen im internationalen Reiseverkehr oder auf den internationalen Kapitalverkehr eingeführt werden.

Unterschiedliche Einschränkungen für Inländer und Ausländern im internationalen Zahlungsverkehr sind auch möglich.

Diesen Artikel zitieren

„Zahlungsverkehr“. Wirtschaftslexikon.de, 10.11.2018. https://wirtschaftslexikon.de/zahlungsverkehr/

BibTeX für LaTeX, RIS für Literaturverwaltungsprogramme. Die Angaben verweisen auf die aktuelle Artikelseite, nicht auf eine archivierte Fassung.

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