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EFTA

24. Dezember 20182 Minuten Lesezeit0 KommentareE

Die Abkürzung EFTA steht für „European Free Trade Association“, also die europäische Freihandelszone.

Der Sitz eines Sekretariates ist in Genf.

Die EFTA war 1960 eine Gegenentwicklung zur EWG (der europäischen Währungsgemeinschaft) der Länder Dänemark, Großbritannien, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden und Schweiz.

Später traten Island 1970 und Finnland 1985 bei. Im Jahr 1973 traten Dänemark und Großbritannien aus, aufgrund des Beitritts zur EG (Europäischen Gemeinschaft).

Anders als bei der EG behielten die Mitgliedsstaaten ihre handelspolitische Selbständigkeit.

Zölle für Industriegüter und zum Teil für Agrarprodukte bis 1977 EFTA und EG beseitigt.

Es gibt mengemäßige Einfuhrbeschränkungen und Verbote für Ausfuhrzölle beim Handel zwischen den EFTA-Staaten.

Innerhalb der Finanzpolitik und der Wirtschaftspolitik arbeitet man in der EFTA hingegen lose zusammen.

Seit 1994 besteht für die EFTA und EG der Europäische Wirtschaftsraum EWR / EG mit rund 380 Millionen Verbrauchern.

Dabei wurde die Übernahme der EG-Regeln mit Ausnahmen wie der Agrarpolitik sowie mit Übergangsfristen vereinbart.

1995 sind Schweden, Finnland, Norwegen und Österreich der EU (EG) beigetreten.

Gegen die Teilnahme am EWR hat sich die Schweiz entschieden.

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